Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der M&G Solutions UG (Haftungsbeschränkt)
Besitzer von b2c-auto.com (Stand: 10.01.2022)

Allgmeines

M&G Solutions (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) ist ein deutsches Dienstleistungsunternehmen, das sich auf den An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen (im Folgenden „Fahrzeug(e)“ genannt) an gewerbetreibende Gebrauchtwagenhändler (im Folgenden „Käufer“ genannt) spezialisiert ist. Der Käufer möchte Fahrzeuge beim „Verkäufer“ erwerben, in bestimmten Fällen über die Internetplattform www.b2c-auto.com.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten, soweit nicht in einem gesonderten Vertrag vereinbart, für alle Verkäufe von Fahrzeugen und gegebenenfalls für alle damit verbundenen Dienstleistungen, die der Verkäufer erbringen könnte. Diese AGB haben Vorrang vor jeder früheren Version: Der Verkäufer ist berechtigt, sie jederzeit zu ändern. Jede neue Version tritt in Kraft, sobald sie auf b2b-auto.com veröffentlicht wird. Sie gilt für alle ab diesem Datum eingegangenen Kaufangebote und / oder getätigten Verkäufe. Die Annahme dieser AGB und/oder die Nutzung von der Plattform b2b-auto.com zum Kauf von Fahrzeugen vom Verkäufer stellen folgendes dar:

  • (i) eine unwiderrufliche und bedingungslose Zustimmung des Käufers zu diesen AGB.
  • (ii) den Verzicht des Käufers auf seine eigenen Einkaufsbedingungen.

Berechtigung

Um zum Kauf berechtigt zu sein, muss der Käufer:

  • zunächst einen Antrag zur Registrierung beim Verkäufer stellen, der dieser dann akzeptiert und Zugang zu b2c-auto.com verschafft.
  • eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, in dem Land, in dem seine Firma registriert ist.
  • eine Firma mit Sitz innerhalb der Europäischen Union (EU) haben.

Vertragsabschluss

Der Verkäufer wird dem Käufer Fahrzeuge zum Verkauf anbieten. Der Käufer kann Fahrzeuge erwerben, indem er ein Kaufangebot unterbreitet (im Folgenden als „Gebot“ bezeichnet). Vor der Bestätigung eines Gebotes kann der Käufer vom Verkäufer Informationen über die Bereitstellungsorte und die damit verbundenen Kosten erhalten. Mit der Abgabe eines Gebots bestätigt der Käufer, dass er das von ihm gewählte Fahrzeug erwerben möchte und die vom Verkäufer angegebenen Lagerorte kennt. Dieses Gebot stellt für den Käufer eine unwiderrufliche Verpflichtung dar. Es bleibt dem Verkäufer freigestellt, die Gebote der Käufer anzunehmen und zu entscheiden, mit welchem ​​Käufer er den Verkauf abschließen möchte. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Verkauf mit einem der Käufer, die ein Gebot abgegeben haben, abzuschließen.

Wenn der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande kommt, erhält der Käufer eine vom Verkäufer ausgestellte Rechnung (im Folgenden „Rechnung“). Die Rechnung bestätigt den für den Verkauf des Fahrzeugs vereinbarten Preis („Verkaufspreis“), die Eigenschaften des Fahrzeugs (Marke, Modell, Fahrtgestelltnummer usw.), das Datum der Erstzulassung, den Kilometerstand und den vorgesehenen Ort Lieferung an den Käufer. In der Bestellung werden gegebenenfalls auch die vom Käufer bestellten Dienstleistungen (Ausstellung von zusätzlichen Dokumenten, Transport, Aufbereitung usw.) sowie die dazugehörigen Preise. Mit Erhalt der Rechnung ist der Käufer im Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung durch M&G Solutions bedarf.

Der Kaufpreis ist mit Zustandekommen des Kaufvertrags fällig, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Preise Nettopreise, zuzüglich die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer. Bei Verkäufen aus dem Ausland oder ins Ausland können sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer und anderer zwingender steuerlicher Regelungen Abweichungen ergeben.

Käufer aus dem EU-Ausland müssen bei Registrierung ihre gültige Ust-ID-Nummer vorlegen. Nach dem Kauf müssen sie bestätigen, dass das Fahrzeug aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt wird. Hierzu ist das Vorlegen des im Bestimmungsland abgestempelten Transportscheins (CMR) notwendig. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen sind sämtlich Preise Endpreise, soweit in diesen AGB oder im Einzelfall nichts anderes vereinbart. Verkäufer und Käufer gehen davon aus, dass nach § 25 a UStG keine Mehrwertsteuer auszuweisen ist.

Folgende Besonderheiten gelten für elektronische Rechnungen:

Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen.

  • Die Übermittlung der elektronischen Rechnung erfolgt an die hinterlegte eMail-Adresse und ist auf b2b-auto.com Website im Kundenbereich aufrufbar.
  • Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die elektronisch übermittelte Rechnung in Papierformat ausgedruckt werden darf; das Papierformat aber nicht als Beleg im steuerrechtlichen Sinne gilt.
  • Die in elektronischer Form übermittelte Rechnung ist wie eine Rechnung in Papierformat zehn Jahre aufzubewahren.

Folgende Zahlungsarten sind zugelassen:

  • Überweisung bzw. Blitz-Überweisung
  • Bareinzahlung bei der Hausbank von der G&M Solutions.

Es werden keine Barzahlung direkt bei der G&M Solutions akzeptiert. Fahrzeuge können vor Zahlung des Verkaufspreises nicht abgeholt oder geliefert werden.

Im Fall, dass der Verkäufer beschließt, einen Kaufvertrag aufgrund eines Zahlungsverzuges zu kündigen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtverkaufspreises zu verlangen. Das Fahrzeug bleibt unter allen Umständen Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den vollen Kaufpreis vollständig bezahlt hat.

Haftungsregelungen

Der Käufer muss in seiner Eigenschaft als gewerblicher Fahrzeughändler sorgfältig und auf eigenes Risiko die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Verkäufer gemachten Angaben zu den zum Verkauf angebotenen Fahrzeugen überprüfen. Ist der Käufer der Ansicht, dass die bereitgestellten Informationen unvollständig, widersprüchlich oder mehrdeutig sind, muss er von Angebot Abstand nehmen. Es werden keine Reklamationen akzeptiert bei Fahrzeugen mit:

  • einer Laufleistung von 160.000 km oder mehr
  • einem Preis von weniger als 3000 Euro
  • einem Alter von 8 oder mehr Jahren
  • einer Schadenshöhe unter 300 Euro netto
  • und wenn sie vom Abholort abtransportiert.

Die vom Verkäufer zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge werden in dem Zustand geliefert, in dem sie sich befinden, ohne jegliche Haftung seitens des Verkäufers. Insbesondere ist die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen.

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer in keinem Fall für immaterielle oder indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz oder Gewinn. In jedem Fall ist im Falle eines festgestellten direkten Schadens die mögliche Haftung des Verkäufers auf den ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs beschränkt.

Transport

Wenn sich das Fahrzeug auf einem Lagerort befindet, sendet der Verkäufer dem Käufer einen Abholschein zu, der den Käufer berechtigt, das Fahrzeug auf dem Lagerplatz abzuholen (nachfolgend „Abholschein“ genannt). Der Käufer, die Person, die auf seinen Auftrag handelt, oder der Spediteur müssen sich mit dem Lagerhaus in Verbindung setzen, um das Datum der Abholung des Fahrzeugs zu bestätigen (die frühestens 48 Stunden nach Erhalt des Abholscheins erfolgen darf). Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Käufer, die in seinem Namen handelnde Person oder der Spediteur zur Entgegennahme eine Abholbetätigung unterschreiben und / oder dem Lagerpark einen Identitätsnachweis vorlegen. Mängel und Schäden, die bei der Anlieferung erkennbar sein könnten, müssen bei Abholung auf dem CMR-Frachtbrief dokumentiert werden. Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt wird, kann jedoch nicht für längere Zeit haftbar gemacht werden. Für den Fall, dass der Verkäufer dem Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb von 40 Kalendertagen nach Zahlung des vollen Verkaufspreises und die damit verbundenen Dienstleistungen oder Zubehör zur Verfügung stellen kann (außer bei vorübergehender Schließung des Lagerparks), ist der „Käufer berechtigt, seine Bestellung zu stornieren“ , ohne Entschädigung durch den Verkäufer, sofern der Käufer ihn per E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein informiert. Die vom Käufer bereits gezahlten Beträge werden ihm innerhalb von 30 Tagen nach Eingang seiner Anfrage zurückerstattet. Das Fahrzeug muss vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Versand des Transportauftrags abgeholt werden. Andernfalls ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer ohne vorherige Ankündigung die in Rechnung gestellten Lagergebühren in Höhe von 25 € netto pro Tag und pro Fahrzeug zu zahlen. Im Falle der Kündigung des Kaufvetrtags erstattet der Verkäufer die vom Käufer gezahlten Beträge abzüglich der fälligen Lagergebühren sowie die Kündigungsentschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtverkaufspreises.

Gefahrtragung

Der Übergang aller mit dem Fahrzeug verbundenen Gefahren auf den Käufer erfolgt an dem Tag, an dem der Verkäufer den Abholschein per E-Mail oder Fax sendet. Es wird auch vereinbart, dass alle Risiken des Diebstahls oder der Zerstörung des Fahrzeugs ab dem Datum der Abholung des Fahrzeugs vom Käufer zu tragen sind und dass der Käufer dafür verantwortlich ist, alle von den zuständigen Behörden für den Transport, die Lieferung oder Einfuhr des Fahrzeugs in das Bestimmungsland.

Unabhängigkeit der Vertragsparteien – Beendigung der Geschäftsbeziehung

Der Käufer und der Verkäufer erklären sich damit einverstanden, dass sie unabhängige Vertragspartein sind und keine der in diesen AGB vorgesehenen Bestimmungen bedeutet, dass sie als Vertreter, Partner oder Vertreter einer der Parteien handeln oder dass eine der Parteien bevollmächtigt ist die andere Partei gegenüber Dritten zu binden. Jeder Kaufvertrag muss als spezifische Transaktion betrachtet werden und der Käufer kann keine Entschädigung verlangen, wenn der Verkäufer beschließt, dem Käufer keine weiteren Fahrzeuge mehr zu verkaufen oder den Zugang zu b2b-auto.com aus irgendeinem Grund auszusetzen (insbesondere im Falle von Nichteinhaltung der diesen AGB seitens des Käufers).

Sprache, Recht und Gerichtsstandswahl

Die Verkaufs- und Vertragssprache ist Deutsch. Sofern daneben auch Texte (z.B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Korrespondenz) in anderen Sprachen verwendet werden, dienen diese nur der Information; im Zweifelsfall gilt nur die deutsche Fassung.
Auf die zwischen Verkäufer und Käufer bestehenden Rechtsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von M&G Solutions, dies ist derzeit D-52076 Aachen. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.

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